Die Verwaltungsgemeinschaft Ries setzte in der Haushaltssatzung 2019 folgendes fest:
Kredite zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Verwaltungsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf ( Umlagesoll ) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 1031.213,-- Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2018 auf 10.745 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 95,97 Euro festgesetzt.
Investitionsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 250.000,-- € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2018 auf 10.745 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 23,27 Euro festgesetzt.