Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Information für Bürgerinnen und Bürger
Mit einem vielfältigen und umfangreichen Informationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger ist die Bayerische Steuerverwaltung bestrebt, dem erwarteten hohen Informationsbedürfnis zur neuen Grundsteuer zu begegnen. Ziel ist es insbesondere, die Bürgerinnen und Bürger adressatengerecht bei der Erklärungsabgabe zu unterstützen.
Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf https://www.grundsteuer.bayern.de/ freigeschaltet sind.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
Die Bayerische Steuerverwaltung stellt die folgenden Unterstützungsangebote bereit: